Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der FlixTrain GmbH

1. Anwendung dieser Bedingungen

Die Beförderungsbedingungen gelten für die Nutzung der Webportale der Flix SE, im Folgenden Flix genannt sowie die Buchung von Fahrten und die Beförderung von Fahrgästen im Verbindungsnetz der FlixTrain GmbH, im Folgenden FlixTrain genannt. Die Verkehrsmittel dienen der Personenbeförderung.

Es gelten:

1.1 die Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO);

1.2 die Bestimmungen der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung (EBO);

1.3 die Bestimmungen des IX. Sozialgesetzbuches;

1.4 die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen;

1.5 die Tarifbestimmungen von FlixTrain;

1.6 für Fahrten in den Zügen des Schienenpersonen-Nahverkehrs (SPNV-Züge) ergänzend die Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (TB DT) und die Beförderungsbedingungen (BB) des je-weils genutzten Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU).

1.6.1 Tarifbedingungen 
Deutschlandtarifverbung GmbH - https://deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen

1.6.2 Beförderungsbedingungen 
DB Regio - https://www.bahn.de/agb 
NordWestBahn - https://www.nordwestbahn.de/de/befoerderungsbedingungen 
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH - https://www.sweg.de/de/tarif-und-befoerderungsbestimmungen/ 
National Express - https://nationalexpress.de/files/national-express-rail-gmbh/images/strecken/re5-rrx/NRW_Befoerderungsbedingungen_01012019.pdf 
eurobahn GmbH - https://www.eurobahn.de/rechte-regeln/befoerderungsbedingungen/ 
Go Ahead GmbH - https://www.go-ahead-bw.de/fileadmin/user_upload/content/rechtliche_hinweise/2220801_Befoerderungsbedingungen_Go-Ahead_Baden-Wuerttemberg.pdf 
WestfalenBahn GmbH - https://www.westfalenbahn.de/tickets-und-tarife/tarife-und-befoerderungsbedingungen/ 
enno – ein Angebot von metronom Eisenbahngesellschaft mbH - https://www.der-enno.de/fahrkarten/befoerderungsbedingungen/ 
Transdev Hannover GmbH - https://www.sbahn-hannover.de/de/allgemeines/befoerderungsbedingungen 
Erfurter Bahn GmbH - https://www.erfurter-bahn.de/reise-tickets/ticketangebote/tarifbestimmungen 
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH - https://www.abellio.de/service-und-kontakt/befoerderungsbedingungen 
VIAS GmbH - https://www.vias-online.de/startseite/impressum/ 
Regiobahn GmbH - https://www.regio-bahn.de/home/impressum 
HLB Hessenbahn GmbH - https://hlb-online.de/wp-content/uploads/2023/02/Gemeinsame_Befoerderungsbedingungen_des_RMV-Abweichung.pdf 
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH - https://www.avg.info/unternehmen/rechtliche-hinweise/befoerderungsbedingungen.html 
Beförderungsbedingungen VBN  - https://www.vbn.de/tickets/tarifbestimmungen 
Beförderungsbedingungen VOS - https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/mobilitaet/bus/tarifbestimmungen-befoerderungsbedingungen 
Beförderungsbedingungen NRW - https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/tarifbestimmungen.html 
Beförderungsbedingungen VVS - https://www.vvs.de/download/VVS-Gemeinschaftstarif-2020.pdf 
Beförderungsbedingungen naldo - https://www.naldo.de/tickets/tarifbestimmungen-befoerderungsbedingungen/
erixx GmbH - https://www.erixx.de/fahrkarten-tarife/befoerderungsbedingungen/befoerderungsbedingungen-erixx-gmbh/

1.7 die Fahrgastrechte für den Schienenpersonenverkehr gemäß der Verordnung VO (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung). 

Die vorliegenden Beförderungsbedingungen ergänzen diese gesetzlichen Regelungen. Es gelten keine anderen Tarife als die in den Tarifbestimmungen von FlixTrain genannten Tarife.

2. Geltungsbereich

2.1 Die Beförderungsbedingungen gelten nach Maßgabe von Nr. 1 der Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Tieren und Sachen für die Zugfahrten durchgeführt durch FlixTrain.

2.2 Das Hausrecht in den Zügen wird durch das Verkehrs- und Betriebspersonal von FlixTrain sowie durch beauftragte Dritte (z.B. Sicherheitsdienst) wahrgenommen.

3. Anspruch auf Beförderung

3.1 Anspruch auf Beförderung besteht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, wenn:

3.1.1 der Fahrgast im Besitz einer gültigen Fahrkarte ist und diese auf Aufforderung vorzeigen kann. Insbesondere Tickets und Bahncards der Deutschen Bahn AG, Nahverkehrstickets, Bundeswehrtickets sowie Semestertickets gelten nicht für Züge von FlixTrain.

3.1.2 den geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen und den sonstigen Anordnungen der FlixTrain sowie den behördlichen Anordnungen entsprochen wird;

3.1.3 die Beförderung mit fahrplanmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln objektiv möglich ist;

3.1.4 die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die durch FlixTrain nicht zu verantworten sind und deren Auswirkungen sie auch nicht abwenden kann. Die Verpflichtungen gegenüber den Fahrgästen aus der der VO (EU) 2021/782 bleiben dabei unberührt.

3.1.5 der Fahrgast nicht von der Beförderung ausgeschlossen wurde (generell oder für die einzelne Fahrt).

3.2 Kinder und Minderjährige

3.2.1 Nicht schulpflichtige Kinder können vor Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einer Aufsichtsperson begleitet werden.

3.2.2 Flix, FlixTrain und ihre Partnerunternehmen übernehmen ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen Fahrgästen. Allein reisende Kinder können nicht auf Nachtverbindungen befördert werden.

4. [aufgehoben]

5. Verhaltenspflichten der Reisenden

5.1 Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Dies gilt insbesondere auch für das Musizieren, Musikhören, laute Gespräche (direkt oder mobil) und die Nutzung elektronischer Geräte. Den Anweisungen des Verkehrs- und Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Kommen Reisende den Aufforderungen nicht nach, können sie von der Fahrt ausgeschlossen werden.

5.1.1 Abteile bzw. Plätze für Kleinkinder und / oder Familien sowie schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen freizumachen.

5.1.2 In allen Zügen von FlixTrain besteht Rauchverbot. Dies betrifft auch jegliche andere Form von Genussmitteln zur Inhalation oder Verbrennung/Verdunstung wie z. B. sogenannte E-Zigaretten. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot behält sich FlixTrain vor, Maßnahmen i.S.d. Bundesnichtraucherschutzgesetz zu veranlassen.

5.1.3 Reisenden ist es untersagt, während der Fahrt auf den Zug auf- oder abzuspringen.

5.1.4 FlixTrain behält sich vor, für einzelne Züge, an einzelnen Verkehrstagen den Konsum von alkoholischen Getränken und / oder den Konsum von nicht an Bord erworbenen alkoholischen Getränken zu untersagen.

5.2 Das Ein- und Aussteigen ist nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Fahrzeuge gestattet. Von den Gleisen ist ein genügender Abstand zu halten. Bei einem außerplanmäßigen Halt dürfen die Reisenden nur mit Zustimmung des Zugpersonals aussteigen. Sie müssen dessen Weisungen für das weitere Verhalten Folge leisten.

5.3 Bei zu vertretenden (= mindestens leichte Fahrlässigkeit) Verunreinigungen von Fahrzeugen, die über das Maß einer ordnungsgemäßen Benutzung hinausgehen, werden die tatsächlichen Reinigungskosten von dem Verursacher in Rechnung gestellt, Weitere Ansprüche bleiben unberührt. Gleiches gilt bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen von Fahrzeugen, Betriebsanlagen oder Betriebseinrichtungen. Diese Kosten werden durch FlixTrain demjenigen in Rechnung gestellt, der beispielsweise durch Zeugen als Verursacher festgestellt wurde. Bei Einzug des Rechnungsbetrags durch die Verwaltung von FlixTrain werden zudem Verwaltungskosten geltend gemacht.

Sollte eine Auswechslung eines Wagens bzw. eines Zuges erforderlich sein, werden die Kosten für die Auswechslung bzw. Wiederherstellung sowie die Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

5.4 Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen betätigt, hat - unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren und weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche - einen Betrag in Höhe von 200 € zu zahlen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen ohne die Absicht betätigt werden, eine Gefahr abzuwenden. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung des Rauchmelders im Zug, wenn dies eine Notbremsung des Zuges oder einen außerplanmäßigen Halt zur Folge hat. Dem Reisenden obliegt der Nachweis eines lediglich geringen Schadens oder gar dem Fehlen eines Schadens.

5.5 Sind bei Tätlichkeiten, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Beschädigung in Verkehrsmitteln und deren Einrichtungen, bei Schäden, die durch die Beförderung von Sachen oder Tieren verursacht werden, bei der Einziehung von Fahrkarten sowie bei der Ablehnung der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes die Personalien eines Fahrgastes nicht eindeutig feststellbar, kann er zu diesem Zweck gemäß § 229 BGB bzw. § 127 Absatz 1 und 3 StPO im Fahrzeug bzw. auf dem Bahnsteig festgehalten oder veranlasst werden, mit dem Betriebspersonal die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen.

5.6 Reisenden ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch FlixTrain an Bord der Züge:

• Handel zu treiben;

• Druckschriften zu verteilen;

• zu betteln;

• zu sammeln;

• zu werben;

• zu kommerziellen Zwecken Schau- oder Darstellungen zu tätigen.

5.7 Covid-19-Infektionsschutzmaßnahmen: Der Fahrgast hat, soweit gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz bei Antritt der Fahrt zu tragen. Dieser ist während der gesamten Fahrt zu tragen. Fahrgäste, die keinen entsprechenden Mund- und Nasenschutz tragen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.

5.8 Soweit für Binnenverkehr oder Grenzverkehr gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist, dass weitere gesundheitliche Auflagen erfüllt werden müssen, z.B. Nachweis über COVID-Impfung oder andere offiziell erlaubte Bescheinigung, verpflichtet sich der Fahrgast dem zu entsprechen. Fahrgäste, die keinen hinreichenden Nachweis erbringen, dass sie die jeweils aktuellen Auflagen erfüllen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.

6. Fahrscheine, Gutscheine und Beförderungsentgelte

6.1 Der Fahrtantritt ist nur mit einer gültigen Fahrkarte zugelassen. Der Fahrgast benötigt eine Fahrkarte für sich und – sofern dies die Beförderungs- oder Tarifbedingungen vorsehen – für mitgebrachte Sachen (wie Zusatzgepäck, Sondergepäck oder Fahrräder). Ein Fahrkartenerwerb an Bord des Zuges ist nicht vorgesehen und berechtigt zur Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts. Die Bestimmung des § 5 Abs. 4 EVO bleibt hiervon unberührt.

6.2 Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Für jede Buchung wird eine Servicegebühr von 0,99 EUR (oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung) erhoben. Die Gebühr wird pro Buchung erhoben und gilt für die Nutzung der Buchungswebsite oder der App sowie für andere kundenorientierte Tools, wie z. B. „Meine Buchung verwalten / Selbstbedienungstool zum Ändern von Reisen, Hinzufügen von Gepäck.“ Der Ticketverkauf wird grundsätzlich im Voraus von der Flix und ihren Partnern durchgeführt. Die Bedingungen für den Ticketkauf unterliegen dementsprechend der Flix, Friedenheimer Brücke 16, 80639 München und sind den Buchungsbedingungen der Flix zu entnehmen. Die Beförderungsentgelte sind den Tarifbestimmungen von FlixTrain zu entnehmen. Fahrkarten sind grundsätzlich personengebunden und nicht übertragbar. Eventuelle Umbuchungen müssen vor Fahrtantritt erfolgt sein. Entnehmen Sie die Bedingungen hierzu dem Ziffer 7.

6.3 Fahrkarten können je nach Buchungsstelle mit verschiedenen Zahlungsmethoden bezahlt werden:

6.3.1 Im Internet: PayPal, Lastschrift, Kreditkarte (Mastercard/Visa/Amex), SofortÜberweisung, iDeal, Postfinance, Carte Bleue. FlixTrain behält sich bei jeder Buchung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

6.3.1.1 Besondere Bedingungen bei Zahlung mit RatePAY/Kreditkarte:

6.3.1.1.1 Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweis der RatePAY GmbH:

Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der RatePAY GmbH, Franklinstraße 28-29, 10589 Berlin (nachfolgend “RatePAY”) zusammen. Kommt bei Nutzung einer RatePAY-Zahlungsart ein wirksamer 
Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an RatePAY ab. Bei Nutzung der RatePAY-Zahlungsart Ratenzahlung, treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank von RatePAY ab. Wenn Sie eine der hier angebotenen RatePAY-Zahlungsarten wählen, willigen Sie im Rahmen Ihrer Bestellung in die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten und die der Bestellung, zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung, an RatePAY ein. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Datenschutzhinweis für RatePAY-Zahlungsarten, die Teil dieser Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen sind und immer dann Anwendungen finden, wenn Sie sich für eine RatePAY-Zahlungsart entscheiden.

6.3.1.1.2 Kauf per Kreditkarte

Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kundenkontos mit Abschluss der Buchung. Durch Zahlung per Kreditkarte weist der Kunde das von ihm genutzte Kreditinstitut bereits bei Buchung an, Flix oder einem von ihr beauftragten Dritten im Falle einer Rückbuchung auf Aufforderung den Kundennamen und die vollständige Anschrift mitzuteilen, damit Flix seine Forderungen gegenüber dem Kunden geltend machen kann.

6.3.1.1.3 Nach erfolglosem Mahnlauf durch Flix werden die Forderungen zur weiteren Bearbeitung an einen externen Dienstleister übergeben. Flix kann dazu alle erforderlichen personenbezogenen Daten der Schuldner an diesen externen Dienstleister übermitteln.

6.3.1.1.4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

6.3.1.1.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat er ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.3.1.1.6 Befindet sich der Kunde gegenüber FlixTrain mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis sofort fällig.

6.4 Die im Fall einer Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung tatsächlich entstehenden Bankgebühren hat der Fahrgast zu tragen. Zusätzlich fallen ggf. Storno-Gebühren an. Der Fahrgast erhält die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass durch die Rückbuchung geringere oder gar keine Kosten angefallen sind. Der Kunde kann bei Rückbuchungen von der Zahlung mit Kreditkarte vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden.

6.4.1 Bezahlgebühren

Der im Onlineshop angegebene Gesamtpreis für das Ticket enthält die gegebenenfalls durch das von Ihnen gewählte Bezahlverfahren von dritten Anbietern erhobenen und von Ihnen zu tragenden Bezahlgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

6.4.2 Für Kunden, die eine gebührenpflichtige Bezahlmethode wählen, kommt eine Gebühr von 2,1% zzgl. MwSt des gesamten Warenkorbwertes zum Tragen. In jedem Land steht mindestens ein kostenfreies und gängiges Bezahlverfahren zur Verfügung. § 312a Abs. 4 BGB und § 270a BGB bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

6.5 Einlösung von Gutscheinen

6.5.1 Pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine können nur online oder in unseren Vertriebsagenturen eingelöst werden. Gutscheine mit einem monetären Wert, sogenannte Wertgutscheine, sind auf den gesamten Warenkorb anrechenbar. Prozentgutscheine und Freifahrt-Gutscheine können nur auf den reinen Fahrpreis angerechnet werden. Für zusätzliche Service-Leistungen (bspw. Service-Pauschalen, Aufpreis für Fahrräder oder Gepäck) sind diese nicht einlösbar.

6.5.2 Bei den durch die Flix durchgeführten Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen sind der Bezug und die Verwendung von Gutscheinen auf drei Gutscheine pro Person beschränkt. Sollte eine Person mehr als drei Gutscheine derselben Gutscheinaktion einlösen, kann Flix die Buchungen stornieren, die über die ersten drei hinausgehen. Von dieser Regelung kann im Rahmen von Sonderaktionen abgewichen werden.

6.5.3 Der Restwert eines Gutscheins, der unentgeltlich im Rahmen einer Werbemaßnahme oder aus Kulanz ausgestellt wurde, verfällt, wenn der Wert im ersten Buchungsvorgang nicht vollständig genutzt wurde. Ein Restwert kann nicht anderweitig eingelöst werden und wird auch nicht ausgezahlt.

6.5.4 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt und wird durch Flix mit Sperrung der Tickets und /oder Schadensersatzansprüchen sanktioniert.

6.5.5 Eine Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins in Geld ist ausgeschlossen.

6.5.5.1 Im Falle eines Betrugs, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung oder einer Gutscheinübertragung ist die Flix berechtigt, die entsprechenden Kundenkonten zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen und/oder die Gutscheine zu sperren. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Gutscheinen.

6.5.5.2 Im Falle eines Betrugs, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung oder einer Gutscheinübertragung ist die Flix berechtigt, Fahrkarten, die mittels Einlösung eines solchen Gutscheins ganz oder teilweise bezahlt wurden, zu stornieren.

6.5.6 Einlösen von Interflix-Gutscheincodes

6.5.6.1 Pro Buchung kann maximal ein Gutscheincode eingelöst werden. Die Gutscheinecodes werden automatisch innerhalb von 48h aktiviert und können nur online oder in Partneragenturen von FlixTrain eingelöst werden.

6.5.6.2 Die Gutscheincodes sind drei Monate lang gültig.

6.5.6.3 Es kann nur eine direkte Verbindung gebucht werden, mit Ausnahme von Hin- und Rückreisen. Der Abfahrtsort muss nicht der Zielort sein.

6.5.6.4 Die Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.

6.5.6.5 Da es sich bei Interflix-Gutscheinen, bzw. bei daraus zu beziehenden Fahrkarten um erheblich ermäßigte Tickets handelt, können Umbuchungen ausschließlich über den Kundenservice getätigt werden. Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

6.5.6.6 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheincodes, ist untersagt und wird von der Firma Flix mit Sperrung der Tickets und/oder Schadenersatzansprüchen sanktioniert.

6.5.6.7 Die Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins in Geld ist ausgeschlossen.

6.5.6.8 Jede Fahrt, die über einen Gutschein gebucht wird, erfolgt separat und getrennt von den übrigen Fahrten.

6.5.6.9 Der Fahrgast hat das Recht, binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.

6.5.7 Einlösung von FlixDeal-Gutscheinen:

6.5.7.1 FlixDeal Gutscheine sind im Voraus bezahlte Gutscheine, die zu einem ermäßigten Preis erworben werden können und für künftige Fahrten mit FlixBus der FlixTrain eingelöst werden können.

6.5.7.2 Jedes Jahr in der Zeit vom 16.06. bis einschließlich dem 12.09. des jeweiligen Jahres, können die Gutscheine nicht eingelöst werden. Der Gutschein verjährt davon unberührt am 31.12.2025.

6.5.7.3 Sollte es innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins zu einem Ereignis höherer Gewalt kommen, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Sturm, Pandemien, Epidemien, öffentliche Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und vergleichbare Ereignisse und sich die Flix daraufhin gezwungen sehen, ihr Bus- und/oder Bahnnetz einzustellen, ist die Flix, soweit es gesetzlich zulässig ist, für die Dauer dieses Ereignisses von der Leistungspflicht befreit. 
Sofern die Flix keine Fahrten aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt anbietet, können in dieser Zeit auch keine Gutscheine eingelöst werden. Die Zeit, in der Gutscheine aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht eingelöst werden können, wird nicht auf die Gültigkeitsdauer angerechnet.

6.5.7.4 FlixDeal Gutscheine können für Beförderungen in Bussen und Zügen eingelöst werden. Der Gutschein muss zur Buchung eingesetzt werden, er ist weder eine Fahrkarte noch ersetzt er eine Fahrkarte.

6.5.7.5 Pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine können nur online oder in unseren Vertriebsagenturen eingelöst werden. 
Gutscheine mit einem monetären Wert, sogenannte Wertgutscheine, wie die FlixDeal Gutscheine, sind auf den gesamten Warenkorb anrechenbar.

6.5.7.6 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt und wird durch Flix mit Sperrung der Tickets und /oder Schadensersatzansprüchen sanktioniert.

6.5.7.7 Eine Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

6.6 Reisende müssen bis zur Beendigung der Fahrt sowie bis zum Verlassen des Bahnsteiges sowie seiner Zu- und Abgänge im Besitz einer zur Fahrt gültigen Fahrkarte sein. Fahrkarten sind dem Verkehrs- und Betriebspersonal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen. Die Fahrt gilt beim Verlassen des Zuges als beendet.

6.7 Kommt der Reisende seinen Pflichten gemäß Ziffer 5 trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts bleibt unberührt.

6.8 Beanstandungen der Fahrkarte sind unverzüglich vorzubringen. Spätere Beanstandungen bleiben unberücksichtigt.

6.9 Uniformierte Beamte der Bundes- und Landespolizei reisen an Bord der Züge von FlixTrain ohne Anspruch auf einen Sitzplatz entgeltfrei.

7. Stornierung durch den Reisenden

7.1 Eine Umbuchung setzt die vorherige Stornierung der Fahrt voraus. Eine Stornierung kann vor der Abfahrt gemäß Ziffern 7.2 bis 7.5 erfolgen. Eine Stornierung nach Abfahrt kann nicht erfolgen. Eine Änderung oder Stornierung der Buchung beim Zugpersonal ist nicht möglich.

7.2 Eine Stornierung kann ausschließlich auf FlixBus oder FlixTrain Websites oder durch Partneragenturen und Ticket-Verkaufsstellen von FlixGesellschaften bis zu 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden. Erfolgte die Buchung einer Hin- und Rückfahrt in einem Vorgang, erfasst eine Stornierung die Hin- und Rückfahrt.

7.3 Zeitliche Gültigkeit von Stornogutscheinen

7.3.1 Eine Stornierung (= vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht des Kunden, das die Aufhebung des bestehenden Beförderungsvertrages zur Folge hat und vom Kunden auch dann ausgeübt werden kann, wenn ihm kein anderweitiges gesetzliches oder vertragliches Gestaltungsrecht zur Verfügung steht, welches einen Anspruch auf ganz oder teilweise Rückzahlung des Beförderungsentgeltes zur Folge hätte) kann vor der Abfahrt erfolgen. Eine Änderung oder Stornierung der Buchung beim Fahrer ist nicht möglich.

7.3.2 Für vor dem 08.11.2019 geschlossene Verträge gilt:

Im Falle einer Stornierung wird ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt.

Die Gültigkeit des Storno-Gutschein unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Der Storno-Gutschein berechtigt den Fahrgast, innerhalb dieser Zeit in Höhe des Gutscheinwertes eine neue Buchung vorzunehmen. Liegt der Preis der neuen Buchung über dem Gutscheinwert, so ist der Differenzpreis zu entrichten. Liegt er darunter, so bleibt der Restbetrag des Storno-Gutscheins erhalten und kann bei einer anderen Buchung verwandt bzw. aufgebraucht werden. Bei zeitlich begrenzten Aktionsangeboten können Abweichungen von diesen Regelungen erfolgen. Näheres regeln die gesonderten auf den Webportalen abrufbaren Aktionsbedingungen.

7.3.3 Für am 08.11.2019 oder danach geschlossene Verträge gilt:

Im Falle einer Stornierung wird ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt. Dieser Storno-Gutschein ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt den Fahrgast, innerhalb dieser Zeit in Höhe des Gutscheinwertes eine neue Buchung vorzunehmen. Liegt der Preis der neuen Buchung über dem Gutscheinwert, so ist der Differenzpreis zu entrichten. Liegt er darunter, so bleibt der Restbetrag des Storno-Gutscheins erhalten und kann bei einer anderen Buchung verwandt bzw. aufgebraucht werden. Bei zeitlich begrenzten Aktionsangeboten können Abweichungen von diesen Regelungen erfolgen. Näheres regeln die gesonderten auf den Webportalen abrufbaren Aktionsbedingungen.

7.3.4 Gutscheine, die aufgrund fahrgastrechtlicher Verpflichtungen ausgestellt werden, unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

7.4 Je Stornierungsvorgang durch Neubuchung wird eine Stornierungsgebühr je stornierter Fahrt und je Fahrgast erhoben. Der Storno-Gutschein wird in Höhe des Ticketpreises abzüglich der Kosten für den Stornierungsvorgang ausgestellt. Im Falle einer Änderung des Fahrgastnamens muss die Differenz bezahlt werden, wenn der Fahrpreis in der Zwischenzeit gestiegen ist. Die Änderung der Telefonnummer ist kostenlos.

7.5 Wird bei einer Buchung ein Storno-Gutschein benutzt, so gelten auch für die neue Fahrt die Regelungen und Bedingungen zu Stornierungen.

7.6 Sämtliche oben genannte Bearbeitungsentgelte, Stornierungsgebühren und eine etwaige Überweisungsgebühr fallen nicht an, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die FlixTrain zu vertreten hat. Die Gutschrift des Beförderungsentgelts erfolgt ausschließlich auf das vom Kunden bei der Bestellung angegebene Konto, und bei Bezahlung per Kreditkarte auf dessen Kreditkartenkonto. Soweit gesetzlich zulässige Bearbeitungsentgelte oder Überweisungsgebühren abzuziehen sind, wird dies bei der Gutschrift im Wege der Verrechnung berücksichtigt.

8. Wagenklassen

Eine Unterscheidung zwischen mehreren Wagenklassen wird nicht vorgenommen.

9. Ungültige Fahrkarten

9.1 Fahrkarten, die entgegen den Tarif- und Beförderungsbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und können eingezogen werden; dies gilt insbesondere für Fahrkarten, die:

9.1.1 nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind;

9.1.2 zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können;

9.1.3 eigenmächtig geändert sind;

9.1.4 von Nichtberechtigten benutzt werden;

9.1.5 zu anderen als zu den zulässigen Fahrten benutzt werden;

9.1.6 wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind.

9.1.7 doppelt entwertet bzw. die Entwertungsmerkmale geändert oder manipuliert wurden.

9.2 Die Einziehung der Fahrkarte wird auf Verlangen schriftlich bestätigt.

10. Erhöhtes Beförderungsentgelt und Ausschluss von der Beförderung

10.1 Ein Reisender ohne gültige Fahrkarte ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet; dies gilt insbesondere, wenn er

10.1.1 bei Fahrtantritt nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist.

10.1.2 sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Kontrolle nicht vorzeigen will oder kann;

10.1.3 eine/einen zur Fahrkarte erforderliche Bescheinigung, Berechtigungs- bzw. Kundenkarte oder Personenausweis nicht vorzeigt;

10.1.4 für mitgeführte Tiere bzw. Sachen keine gültige Fahrkarte vorzeigen kann, soweit dies nach den Beförderungs- oder Tarifbestimmungen erforderlich ist.

10.1.5 Die Regelungen gemäß den Bedingungen in Ziffer 10.1.1. bis 10.1.4. werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen einer gültigen Fahrkarte aus Gründen unterblieben ist, die der Reisende nicht zu vertreten hat.

10.2 Das erhöhte Beförderungsentgelt nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro. Das erhöhte Beförderungsentgelt kann für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet werden, wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, dass er eine kürzere Strecke durchfahren hat. Im Übrigen trägt der Reisende die Verzugs- und Beitreibungskosten des erhöhten Beförderungsentgelts.

10.3 Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweist, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.

10.4 Reisende, die bei der Fahrkartenprüfung ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, sind verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und sich auf Verlangen mit Lichtbildausweis auszuweisen. Dies gilt auch, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich und in voller Höhe in bar beglichen wird.

Soweit dies nicht erfolgt oder falsche Personalien angegeben werden, sind von ihm die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

10.5 Reisende, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden und erforderlichenfalls an geeigneter Stelle der Obhut einer betreuenden Person, Betriebspersonal am Bahnhof oder der Polizei übergeben werden. Dies gilt insbesondere für

10.5.1 Reisende, die unter starkem Einfluss alkoholischer Getränke und / oder anderer berauschender Mittel stehen.

10.5.2 Reisende mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, sofern es sich nicht um Vollzugsbeamte der Bundes- oder der Landespolizei handelt.

10.5.3 Reisende, die aufgrund ihres Verhaltens oder mangelnder Reinlichkeit Fahrgäste belästigen oder das Fahrzeug unangemessen verschmutzen.

10.5.4 Reisende mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz.

10.5.5 Fahrgäste, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. ausüben.

11. Erstattung von Fahrpreisen

11.1 Hinsichtlich der Erstattung von Fahrpreisen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht

• bei Ausschluss von der Beförderung

• bei als ungültig eingezogenen Fahrkarten

• bei Fahrkarten für Sonderangebote gemäß Beschreibung in den Tarifbestimmungen.

12. Beförderung von Menschen mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität

12.1 Die Züge von FlixTrain sind grundsätzlich Züge des Fernverkehrs. Schwerbehinderte Menschen entrichten für Fahrten mit FlixTrain den normalen Fahrpreis. Die Anmeldung des Transports von Rollstühlen, Gehhilfen oder anderen orthopädischen Hilfsmitteln ist vorab telefonisch unter +49 30 300 137 100 oder per Mail unter mobil@flixbus.de durchzuführen. Um die Machbarkeit sicherzustellen, hat diese Anfrage spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt zu erfolgen. Die Beantragung einer Hilfeleistung beim Ein-, Um- oder Aussteigen erfolgt über die Mobilitätsservice-Zentrale.

Kontakt:

Telefonnummer: +49 (0) 30 65212888 
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Zum barrierefreien Kontakt-Formular.

FlixTrain bemüht sich in jedem Fall nach besten Kräften, die Hilfeleistung so zu erbringen, dass die Person mit einer Behinderung oder die Person mit eingeschränkter Mobilität ihre Reise durchführen kann.

12.2 Ist im Schwerbehindertenausweis die „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ mit dem Merkzeichen B ausgewiesen, so kann eine Begleitperson kostenlos mitbefördert werden. Auch für die Sitzplatzreservierung der Begleitperson fallen keine Kosten an.

12.3 Blindenführ- und gekennzeichnete Assistenzhunde im Sinne von § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbehindertenausweis des Reisenden das Merkzeichen „B“ oder „Bl“ eingetragen ist. Soweit der Fahrgast eine Umsteigeverbindung vom Zug auf einen FlixBus gebucht hat, sind Blindenführ- und gekennzeichnete Assistenzhunde vorab telefonisch zur Sicherstellung von ausreichend Platz im FlixBus beim Kundenservice anzumelden.

12.4 Mitnahme von Rollstuhl bzw. Gehhilfen

12.4.1 Fahrgäste mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf die unentgeltliche Mitnahme ihres Faltrollstuhls oder ihrer Gehhilfen und sonstiger orthopädischer Hilfsmittel (vgl. § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX). Auch die Mitnahme von E-Rollstühlen und Elektroscootern erfolgt unentgeltlich, soweit die Maße von 70cm*120cm und ein Gewicht von maximal 350 kg nicht überschritten werden.

12.4.2 Darüber hinaus müssen alle Rollstühle, die im Fahrgastraum benötigt werden, unabhängig vom Herstellungsdatum über Befestigungspunkte für die Sicherung, die sogenannten Kraftknoten, nach DIN 75078-2 verfügen und eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben. Die Erfüllung der vorgegebenen Normen zur Beförderung ist in dem vor der Buchung übersandten Formular zu bestätigen.

12.4.3 Um die Beförderungsmöglichkeit zu prüfen, wird der Fahrgast gebeten, die genaue Bauart des Rollstuhls oder anderer Gehhilfen vor der Buchung ab spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt telefonisch dem Kundenservice mitzuteilen.

12.4.4 Der Fahrgast versichert, dass der Rollstuhl funktionstüchtig und technisch so beschaffen ist, dass er auf der Fahrt sicher verwendet werden kann. Der Rollstuhl entspricht den aktuellen amtlichen Sicherheitserfordernissen. Die Beförderung im Rollstuhl kann verweigert werden, wenn erhebliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass eine sichere Beförderung nicht möglich oder fraglich ist. Der Beförderer schließt die Haftung für Schäden aus, die auf einen mangelnden technischen Zustand des Rollstuhls zurückzuführen sind.

13. Mitnahme von Sachen

13.1 Allgemeines

13.1.1 Es dürfen grundsätzlich nur Sachen mitgenommen werden, welche der Fahrgast selbst und auf einmal ein-, aus- oder umladen kann. Für die Unterbringung der Sachen stehen ausschließlich die Gepäckablagen über den Plätzen und die Fläche unter den Sitzen zur Verfügung.

13.1.2 Soweit der Fahrgast eine Umsteigeverbindung in Kombination mit einem FlixBus gebucht hat, gelten für die Busverbindung ausschließlich die jeweiligen Bestimmungen von FlixBus. Diese Bedingungen sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.flixbus.de/abb-auswahl. Es obliegt ausschließlich dem Fahrgast, seine mitgeführten Sachen so auszuwählen, dass auf den jeweiligen Strecken die jeweils geltenden Beförderungsbestimmungen eingehalten werden.

13.1.3 Gänge und Einstiegsbereiche sind von mitgeführten Sachen, Fahrrädern, Kinderwagen und Traglasten aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten.

13.1.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Reisende nicht belästigt werden können. Der Fahrgast ist für die Sicherung und die Beaufsichtigung seiner mitgeführten Sachen in jedem Fall selbst verantwortlich.

13.1.5 Das Verkehrs- und Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Der zu Recht erfolgte Ausschluss einer Sache von der Beförderung begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder damit verbundener Zuschläge oder Reservierungsentgelte.

13.1.6 Das Handgepäck und weitere Gepäck (insb. Reisegepäck, Zusatzgepäck, Sondergepäck, Kinderwagen sowie Fahrräder) samt Inhalt verbleibt während der gesamten Fahrt in der Obhut des Fahrgastes und ist entsprechend zu beaufsichtigen. Wird ein unberechtigter Zugriff eines Dritten bemerkt, so ist das Zugpersonal zu verständigen.

13.2 Handgepäck

Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt kostenfrei, ist aber begrenzt auf ein Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 42 x 30 x 18 cm und einem maximalen Gewicht von 7 kg.

13.3 Reisegepäck

Die vom Fahrpreis umfasste Mitnahme von weiterem Gepäck ist begrenzt auf ein kostenfreies Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 80 x 50 x 30 cm und einem Gewicht von maximal 20 kg pro Gepäckstück. Geringfügig abweichende Maße sind zulässig, wenn die Größe des Gepäckstücks in Summe aus Höhe, Breite und Länge 160 cm nicht überschreitet. Zum weiteren Gepäck zählen Koffer, Taschen und Rucksäcke.

13.4 Zusatzgepäck

13.4.1 In Einzelfällen kann im Rahmen vorhandener Kapazitäten ein weiteres kostenpflichtiges Gepäckstück (Zusatzgepäck) mit Maximalmaßen von 80 x 50 x 30 cm und einem Gewicht von maximal 20 kg befördert werden. Auch für das Zusatzgepäck sind geringfügig abweichende Maße zulässig, sofern die Größe des Gepäckstücks 160 cm in Summe aus Höhe, Breite und Länge nicht überschreitet. Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von mehr als einem weiteren Gepäckstück besteht nicht.

13.4.2 Für die Mitnahme von Zusatzgepäck hat der Fahrgast während des Buchungspro-zesses oder danach (bis Fahrtantritt) über den Menüpunkt „Verwalte Deine Buchungen“ eine Fahrkarte zu erwerben.  Die Verfügbarkeit und die Gepäckgebühr variieren je nach Strecke, Linie und Zeitpunkt der Buchung.

13.4.3 Der Fahrgast hat sein Gepäck für eine korrekte Zuordnung, insbesondere zur Vermeidung von Verwechslung, mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen.

13.5 Sondergepäck

13.5.1 FlixTrain kann eine Mitnahme von Sondergepäck vorsehen. Dies wird im Rahmen des Buchungs-prozesses angezeigt. Für die Mitnahme von Sondergepäck hat der Fahrgast während des Buchungsprozesses oder danach (bis Fahrtantritt) über den Menüpunkt „Verwalte Deine Buchungen“ eine Fahrkarte zu erwerben. Verfügbarkeit und die Gepäckgebühr variieren je nach Strecke, Linie und Zeitpunkt der Buchung. Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme von Sondergepäck besteht grundsätzlich nicht. 

13.5.2 Als Sondergepäck gelten Sachen, welche die Größenmaße zum sonstigen Gepäck überschreiten. (Handgepäck, weiteres Gepäck, Zusatzgepäck) Dabei darf die Größe des Sondergepäckstücks in Summe aus Höhe, Breite und Länge nicht größer sein als 240 cm. Ein einzelnes Sondergepäckstück darf dabei ein maximales Gewicht von 30 kg nicht überschreiten.

Die Mitnahme ist beschränkt auf folgendes Sondergepäck

• zusammengeklappte Fahrradanhänger

• Ski, Snowboards, Surfbretter und sonstige Sportgeräte

• tragbare kleinere Musikinstrumente (Cello, Geige, Gitarre, etc.)

13.5.2.1 Musikinstrumente zählen grundsätzlich zum Sondergepäck. Sollte das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße unterschreiten, kann das Musikinstrument anstelle des Handgepäcks kostenfrei transportiert werden. Sofern das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße überschreitet, muss die Beförderung als Sondergepäck erfolgen. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr an (vgl. Ziffer 13.5.1). 

13.5.2.2 Die Beförderung von Musikinstrumenten in einem Hartschalenkoffer wird generell empfohlen.

13.5.3 Sofern die Mitnahme von Sondergepäck vorgesehen ist, beschränkt sie sich auf einen Gegenstand pro Fahrgast beschränkt.

13.6 Wertsachen

13.6.1 Wertsachen, wie z.B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Brillen (Sonnen- und/oder Lesebrille), elektronische Geräte (Laptops, iPads, Tablet-PCs, MP3-Player, Handys, Kameras), Kontaktlinsen, Prothesen, Medikamente, wichtige Dokumente (Diplome, Zeugnisse, Zertifikate, Pässe, Führerscheine, Wertpapiere), etc. und zerbrechliche Gegenstände sind im Handgepäck und nicht im weiteren Gepäck zu befördern und obliegen der Sorgfaltspflicht des 
Fahrgastes.

13.6.2 Werden Wertgegenstände dennoch im weiteren Gepäck befördert, besteht kein Anspruch auf Haftung. Hiervon sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgenommen.

13.7 Kinderwagen

13.7.1 Faltbare Kinderwagen werden kostenfrei befördert (je Fahrgast max. 1 Kinderwagen). Hierzu ist ggf. in entsprechend ausgewiesenen Zügen eine Stellplatzreservierung erforderlich. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt telefonisch beim Kundenservice unter +49 30 300 137 100 erfolgen.

13.7.2 Kinderwagen in aufgebautem Zustand können aus Platzgründen nicht befördert werden.

13.7.3 Kinderwägen sind stets so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.

13.8 Fahrräder

13.8.1 Die Fahrradbeförderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität. Eine generelle Beförderungspflicht von Fahrrädern besteht grundsätzlich nicht. Die Beförderung erfolgt in den dafür vorgesehenen Wagen mit Fahrradkennzeichnung der Züge. Fahrräder sind nach Möglichkeit vom Fahrgast zu beaufsichtigen und ab-/anzuschließen. Fahrräder müssen Standardgrößen ohne Aufbauten aufweisen und dürfen ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten –, Tandems oder Fahrräder mit drei Rädern sind von der Beförderung ausgeschlossen. Beim Transport von E-Bikes und Pedelecs ist der Akku durch Entnahme oder Ausschalten vom Antriebssystem zu trennen.

13.8.2 Aufgrund beschränkter Kapazität sind Fahrradplätze frühzeitig zu buchen. Für den Fahrradtransport ist eine Fahrkarte zu erwerben. Die Verfügbarkeit und der Preis für die Fahrkarte variieren je nach Strecke, Linie, Zeitpunkt der Buchung und Buchungsart. Die Mitnahme ist pro Fahrgast auf ein Fahrrad begrenzt.

13.8.3 Fahrradanhänger müssen faltbar sein und zusammengefaltet transportiert werden. Das gilt auch für Kombinationen aus Fahrradanhänger und Kinderwagen. Es gelten die Bestimmungen zum Sondergepäck (vgl. 13.5).

13.9 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen

13.9.1 Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Sachen, insbesondere:

• explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe

• unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können. Dazu zählen bspw. Waffen, Munition und Feuerwerkskörper.

13.9.2 Von der Beförderung ausgeschlossen sind sperrige Sachen, insbesondere:

• Gegenstände, die die über die Fahrzeugumgrenzung hinausragen und/oder die oben definierten Maße überschreiten, siehe 13.5 ff.

• Mopeds und Mofas sowie andere Fahrzeuge und Werkzeuge mit Verbrennungsmotor

• Elektrogeräte

• Einrichtungsgegenstände, Möbelstücke oder Teile von Möbeln

• Kartonagen.

14. Mitnahme von Tieren

14.1 Eine Mitnahme von Haustieren ist nur bei Verbindungen möglich, in denen ausschließlich der Zug genutzt und keine Teilstrecke mit dem Bus zurückgelegt wird.

14.2 Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geeigneten festen Behältnissen untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Mitnahme eines Haustieres darf nicht auf Fahrgastsitzen erfolgen. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich.

14.3 Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, können unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Die Mitnahme darf nicht auf Fahrgastsitzen erfolgen. Für diese Hunde ist ein Kinderfahrschein (Kinder unter 15 Jahren) zu erwerben.

14.4 Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen.

14.5 Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde (siehe 12.3) im Sinne des § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX sind vom Maulkorbzwang und der Fahrkartenpflicht ausgenommen.

14.6 Die Beförderung von Tieren kann auf besonders gekennzeichnete Bereiche des Zuges beschränkt werden. Gekennzeichnete Assistenzhunde sind hiervon ausgenommen.

15. Fahrgastrechte bei Zugverspätungen und Zugausfällen

15.1 Die Regelungen zu den Fahrgastrechten im Schienenpersonenfernverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen und resultierenden Anschlussversäumnissen finden Sie unter https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte.

15.2 Abweichungen von Fahrplänen können Ansprüche, in den unter https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte genannten Fahrgastrechten für Zugreisende begründen. Ansprüche aus Fahrgastrechten sind vorzugsweise über das Kontaktformular auf der FlixBus Webseite unter https://help.flixbus.com/s/home-de?language=de anzumelden.

15.3 Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als 4 Euro ist. Dies richtet sich nach Artikel 19 Absatz 8 der VO (EU) 2021/782.

16. Sitzplätze

16.1 Buchung einer Sitzplatzreservierung

16.1.1 Da in den Zügen Sitzplatzpflicht besteht, werden Sitzplätze automatisch zugewiesen, soweit keine gesonderte Sitzplatzreservierung nach Klausel 16.1.2 gekauft wird.

16.1.2 Bei einigen FlixTrain Fahrten kann bei der Buchung über unsere Website, bei den Partneragenturen oder den Ticketverkaufsstellen der FlixGesellschaften ein bestimmter Sitzplatz reserviert wer-den. Die Verfügbarkeit und die Reservierungsgebühr variieren je nach Strecke, Linie, Sitzplatz-kategorie (Classic, Tisch oder Komfortsitz) und Zeitpunkt der Buchung.

16.1.3 Die Buchung einer Sitzplatzreservierung wird mit Angabe auf der Buchungsbestätigung anerkannt. Bei Buchungen mit mehreren Personen sind Sitzplatzreservierungen personengebunden.

16.2 Einschränkungen bei der Sitzplatzreservierung

16.2.1 In der Regel sind nur Personen mit einer Sitzplatzreservierung berechtigt, einen reservierten Platz zu belegen. FlixTrain kann aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen auch nach der Abfahrt Sitze neu zuweisen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn schwangere Frauen, Minderjährige, allein reisende Kinder oder Personen mit körperlicher Behinderung auf einen anderen Sitzplatz wechseln müssen und keine entsprechenden Plätze frei sind. In solchen Fällen müssen die Anweisungen des Bordpersonals befolgt werden.

16.2.2 Wenn eine Sitzplatzreservierung geändert wird und es nicht möglich ist, einen Platz in der reservierten oder übergeordneten Kategorie zuzuweisen, kann der Passagier die Sitzplatzreservierungsgebühr zurückfordern.

16.2.3 Bei Annullierung und Verspätungen gemäß VO (EU) 2021/782 wird die Sitzplatzreservierungsgebühr mit Gutscheinen zurückerstattet. Dies geschieht automatisch, wenn die Stornierung oder Verspätung im Voraus bekannt ist; andernfalls muss sich der Kunde an den Kundendienst wenden.

16.2.4 Eine Rückerstattung erfolgt nicht, wenn der Fahrgast nicht gereist ist, ohne dass FlixTrain dies zu vertreten hätte oder der Sitzplatz kostenlos zugeteilt oder erworben wurde.

16.3 Stornierungen und Überweisungen

Soweit eine Sitzplatzreservierungsgebühr bezahlt wurde, wird diese bei Stornierung oder Umbuchung erstattet. Wird eine Reise seitens des Fahrgastes storniert, können Sitzplatzreservierungen auf andere Personen derselben Fahrt übertragen werden.

16.4 Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes

16.4.1 Es gelten die Bestimmungen 16.1 bis 16.3.

16.4.2 Ein zusätzlicher Sitzplatz stellt ohne zusätzliche Fahrkarte keinen weiteren Beförderungsanspruch dar. Daher darf dieser durch den Fahrgast nicht an eine andere Person ohne gültiges Ticket übertragen werden.

16.4.3 Die Gebühr für einen freien Sitzplatz richtet sich nach unseren aktuell gültigen Ticketpreisen. Ziffer 16.1.2. gilt auch für die Sitzplatzreservierungsgebühr für den zusätzlichen Sitzplatz.

17. Fundsachen

17.1 Für im Zug zurückgelassene Gegenstände wird die Haftung ausgeschlossen.

17.2 Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Verkehrs- und Betriebspersonal abzuliefern. Die Abgabe wird durch das Betriebspersonal quittiert.

17.3 Fundsachen werden sechs Monate nach Fund aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist der Verwertung zugeführt, worüber FlixTrain vorab in geeigneter Form öffentlich informiert.

17.4 Sollte der Fahrgast etwas im Zug zurückgelassen haben, kann er das Formular für Fundsachen auf der Webseite von FlixTrain ausfüllen.

18. Haftung

18.1 FlixTrain haftet den Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Verpflichtungen gegenüber den Fahrgästen aus der VO (EU) 2021/782 bleiben unberührt.

18.2 FlixTrain haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen.

18.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.4 Für Schäden am Fahrzeug, die durch den Fahrgast oder durch mitgeführte Tiere oder Sachen verursacht werden, haftet der Fahrgast bzw. der das Tier oder die Sache mitführende Fahrgast. Die verursachten Kosten sind vom Fahrgast zu ersetzen.

18.5 Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem Reisenden auf einen Höchstbetrag von 1.500 € beschränkt.

18.6 Die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes (HPflG) sowie der 2007 VO (EU) 2021/782 bleiben im Übrigen unberührt.

19. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber dem Beförderer im Falle der Verletzung der Gesundheit des Reisenden verjähren nach dem Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach dem Unfall. Ansprüche anderer Berechtigter, die aus der Verletzung von Leib und Leben resultieren verjähren in drei Jahren nach dem Tage des Todes des Reisenden, spätestens aber nach fünf Jahren gerechnet ab dem auf den Unfall folgenden Tag.

Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beträgt jedoch zwei Jahre bei Ansprüchen wegen eines Schadens, der auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

20. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.