Tarifbestimmungen der FlixTrain GmbH

1.  Allgemeines

2.  Fahrkarten

3.  Fahrpreise

Anlagen: Tariftabellen
 

1.  Allgemeines

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Tieren und Sachen in den Zügen mit der FlixTrain GmbH als Beförderer, im Folgenden FlixTrain, und ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Für die Fahrt in den Zügen des Schienenpersonen-Nahverkehrs (SPNV-Züge) gelten ergänzend die Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (TB DT) und die Beförderungsbedingungen (BB) des jeweils genutzten Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU), die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind.

2.  Fahrkarten

2.1  Erwerb von Fahrkarten

Fahrkarten für Züge der FlixTrain können über die nachstehend genannten Vertriebswege erworben werden:

2.1.1 Im Internet unter www.flixtrain.de sowie über offizielle Vertriebspartner der Flix.

2.1.2 Über die auf der Website www.flixtrain.de veröffentlichten Telefon-Hotline-Nummer.

2.1.3 In personalisierten Verkaufsstellen der Flix (Verkaufsbüros von Partnerunternehmen, Reisebüros, Agenturen).

2.1.4 An Fahrkartenautomaten.

2.2  Fahrkarten zum FlixTrain Tarif

2.2.1 Fahrkarten zum FlixTrain Tarif sind an den gewählten FlixTrain-Zug, an den namentlich erfassten Reisenden und an das gewählte Reisedatum gebunden. Eine Änderung des Namens des auf der Fahrkarte eingetragenen Reisenden ist vor Fahrtantritt gegen Entgelt möglich. Bei Durchgangsfahrkarten – bestehend aus Fernverkehrsabschnitt und SPNV-Abschnitt – ist die Fahrkarte ebenfalls an den namentlich erfassten Reisenden gebunden. Für den gebuchten Nahverkehrsstreckenanteil gibt es keine feste Zugbindung. Die Nutzung der Durchgangsfahrkarte ist auf dem gebuchten Nahverkehrsstreckenanteils bis 03:00 Uhr am Folgetag des gewählten Reisetages möglich.

2.2.2 Reisende ab 16 Jahren weisen sich gegenüber dem Zugpersonal mit der Fahrkarte und einem gültigen amtlichen Ausweis zu Kontrollzwecken aus. Als amtliche Ausweise werden anerkannt:

  a) Personalausweis bzw. gleichwertiges Dokument eines anderen Staates
  b) Reisepass
  c) Aufenthaltstitel, auch BÜMA
  d) Führerschein
  e) Polizeidienstausweis oder sonstiger amtlicher Dienstausweis mit Lichtbild

2.2.3 Vor Reiseantritt erworbene Fahrkarten zum FlixTrain Tarif umfassen eine kostenlose Sitzplatzreservierung in den Zügen von FlixTrain. Reservierte Bereiche sind im Zug durch Schilder/Anzeigen ausgewiesen. Der Anspruch auf den reservierten Platz entfällt, wenn der Reisende den für ihn reservierten Sitzplatz nicht bis spätestens 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem in der Reservierung genannten Abfahrtsbahnhof eingenommen hat. Das Zugpersonal ist berechtigt, nach Ablauf der genannten 15 Minuten den Sitzplatz einem anderen Reisenden zuzuweisen. Sollte aus technischen/betrieblichen Gründen der in der Reservierung ausgewiesene Sitzplatz nicht zur Verfügung stehen, weist das Bordpersonal nach Verfügbarkeit einen Ersatzsitzplatz zu.

3. Fahrpreise

3.1  Preis

Reisende haben für die Beförderung das zum Zeitpunkt der Buchung für den vorgesehenen Reisetag gültige Beförderungsentgelt zu zahlen. Fahrkarten, die über die Internetpräsenzen www.flixtrain.de und www.flixbus.de erworben werden, unterliegen grundsätzlich einem günstigeren Tarif als solche, die auf anderen Vertriebswegen erworben werden. Die ansonsten zu erwerbenden Fahrkarten unterfallen dem Maximaltarif der jeweiligen Fahrt. Fahrkarten, die vor Bekanntmachung einer Preisänderung erworben wurden, bleiben auch nach Inkrafttreten der Fahrpreisänderung zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs galten, gültig. Die ansonsten erworbenen Fahrkarten werden zum jeweils vollen aufgerundeten Eurobetrag abgerechnet.

3.2  Kinderwagen

Die für faltbare Kinderwagen an Bord der Züge mit FlixTrain als Beförderer erforderliche Stellplatzreservierung ist kostenfrei. Die erforderliche Reservierung kann ausschließlich vor Reiseantritt und nach Verfügbarkeit über die vorgesehenen Vertriebswege vorgenommen werden. Bei Durchgangsfahrkarten – bestehend aus Fernverkehrsabschnitt und SPNV-Abschnitt – ist die Mitnahme von Kinderwägen ebenfalls kostenlos. Eine Reservierungsmöglichkeit besteht für den SPNV leider nicht.

3.3  Fahrräder

Für die Beförderung eines Fahrrads an Bord der Züge ist eine Fahrkarte zu erwerben. Die Gebühr ist unabhängig von der Länge der gebuchten Strecke und dem Preis für die Personenfahrkarte. Die erforderliche Reservierung kann ausschließlich vor Reiseantritt und nach Verfügbarkeit über die vorgesehenen Vertriebswege vorgenommen werden. Das Zugbegleitpersonal ist berechtigt, Fahrräder ohne Stellplatzreservierung am nächsten Haltebahnhof ausladen zu lassen und eine Weiterbeförderung auszuschließen, sofern an Bord des Zuges kein freier Stellplatz verfügbar ist oder die Eisenbahnsicherheit gefährdet ist. Bei Durchgangsfahrkarten – bestehend aus Fernverkehrsabschnitt und SPNV-Abschnitt – besteht im SPNV keine Reservierungsmöglichkeit und Mitnahmegarantie für Fahrräder, selbst wenn dies bei der Buchung ausgewählt wurde.

3.4  Tiere

Für die Beförderung von Hunden nach Ziffer 14 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der FlixTrain, d.h. für Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, ist eine eigene Fahrkarte zu erwerben. Blindenführhunde und Begleithunde im Sinne des § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX sowie Diensthunde der Landes- und Bundespolizei und Hunde von Rettungskräften reisen kostenfrei.

Anlagen:

Anlage 1: Preismatrix Berlin-Frankfurt-Stuttgart
Anlage 2: Preismatrix Hamburg-Köln
Anlage 3: Preismatrix Leipzig-Berlin-Hannover-Dortmund-Köln-Aachen
Anlage 4: Preismatrix Hamburg-Berlin-Leipzig
Anlage 5: Preismatrix Hamburg-Frankfurt-Stuttgart

Anlage 1 zu den Tarifbestimmungen der FlixTrain GmbH: Preismatrix für die Verbindungen auf der Strecke Berlin-Frankfurt-Stuttgart

In nachfolgender Tabelle sind die Mindestpreise für die Verbindungen auf der Strecke Berlin-Frankfurt-Stuttgart aufgeführt. Die FlixTrain GmbH behält sich vor, hiervon abweichende günstigere Preise im Rahmen von Werbeaktionen anzubieten. Markierte Strecken werden in Kooperation mit regionalem Zugbetreiber bedient.

Anlage 2 zu den Tarifbestimmungen der FlixTrain GmbH: Preismatrix für die Verbindungen auf der Strecke Hamburg-Köln

In nachfolgender Tabelle sind die Mindestpreise für die Verbindungen auf der Strecke Hamburg-Köln aufgeführt. Die FlixTrain GmbH behält sich vor, hiervon abweichende günstigere Preise im Rahmen von Werbeaktionen anzubieten. Markierte Strecken werden in Kooperation mit regionalem Zugbetreiber bedient.

Anlage 3 zu den Tarifbestimmungen der FlixTrain GmbH: Preismatrix für die Verbindungen auf der Strecke Leipzig-Berlin-Hannover-Dortmund-Köln-Aachen

In nachfolgender Tabelle sind die Mindestpreise für die Verbindungen auf der Strecke Leipzig-Berlin-Hannover-Dortmund-Köln-Aachen aufgeführt. Die FlixTrain GmbH behält sich vor, hiervon abweichende günstigere Preise im Rahmen von Werbeaktionen anzubieten. Markierte Strecken werden in Kooperation mit regionalem Zugbetreiber bedient.

Anlage 4 zu den Tarifbestimmungen der FlixTrain GmbH: Preismatrix für die Verbindungen auf der Strecke Hamburg-Berlin-Leipzig

In nachfolgender Tabelle sind die Mindestpreise für die Verbindungen auf der Strecke Hamburg-Berlin-Leipzig aufgeführt. Die FlixTrain GmbH behält sich vor, hiervon abweichende günstigere Preise im Rahmen von Werbeaktionen anzubieten.

Anlage 5 zu den Tarifbestimmungen der FlixTrain GmbH: Preismatrix für die Verbindungen auf der Strecke Hamburg-Frankfurt-Stuttgart

In nachfolgender Tabelle sind die Mindestpreise für die Verbindungen auf der Strecke Hamburg-Frankfurt-Stuttgart aufgeführt. Die FlixTrain GmbH behält sich vor, hiervon abweichende günstigere Preise im Rahmen von Werbeaktionen anzubieten. Markierte Strecken werden in Kooperation mit regionalem Zugbetreiber bedient.